Kurzform DJR
Diözesanjungschützenrat
Der Diözesanjungschützenrat (DJR) ist das höchste Organ bei uns im Diözesanverband. Der DJR tagt in der Regel zweimal im Jahr. Im Frühjahr als Halbtagsveranstaltung und im Herbst als zweitägige Wochenendveranstaltung. Der DJR besteht aus dem Diözesanvorstand, den 12 Bezirksjungschützenmeister*innen, den Delegierten der Bezirksverbände sowie dem DBM und seinem Stellvertreter.
Sowie beratend den drei Diözesanmajestäten, einem/einer Vertreter*in des BDKJ sowie Ehrenmitglieder*innen und Sprecher*innen der Arbeitsgruppen. In den Ratssitzungen finden u.a. die Wahlen für den Diözesanvorstand statt. Auch werden alle Ratsmitglieder über die aktuellen Geschehnisse und Aufgaben im BdSJ informiert. Es findet ein reger Austausch zwischen der Diözesan-ebene und den Bezirksebenen statt.
Termine
Der Diözesanjungschützenrat trifft sich zweimal im Jahr. Die erste Sitzung findet immer im Frühjahr, beim Ausrichter des kommenden Diözesanjungschützentages statt. Die zweite Sitzung findet immer am dritten Wochenende im November, zweitägig im Jugendzentrum Marienberg, statt.

